Bedingungen für die Beauftragung von Twilight Equity
Stand: 09. September 2025
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Twilight Equity (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Handwerker- und Reparaturdienstleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen.
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
2.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3.1 Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung und den zugehörigen Anlagen.
3.2 Zusätzliche Arbeiten, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3.3 Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
4.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Zusätzliche Arbeiten werden nach Aufwand gemäß den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätzen berechnet.
4.3 Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
5.1 Vereinbarte Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
5.2 Die Einhaltung vereinbarter Fristen setzt die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten zu schaffen.
6.2 Hierzu gehören insbesondere:
7.1 Wir gewähren auf unsere Arbeiten eine Gewährleistung von 2 Jahren ab Abnahme.
7.2 Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige erlischt der Gewährleistungsanspruch.
7.3 Wir haben das Recht, mangelhafte Leistungen zunächst nachzubessern oder nachzuliefern.
7.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normale Abnutzung und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen.
8.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
8.2 Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
8.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
9.1 Alle von uns gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt.
10.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
11.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.3 Gerichtsstand ist Aschaffenburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Twilight Equity
Bayernstraße 70
63863 Eschau
Deutschland
Telefon: +49 176 61021534
E-Mail: [email protected]